Die Probezeit dauert drei Jahre, wenn keine Widerhandlung gegen die Verkehrsvorschriften begangen worden sind, welche zum Entzug des Führerausweises führen. Ansonsten wird die Probezeit um ein weiteres Jahr verlängert.
Der unbefristete Führerausweis wird erst nach Ablauf der Probezeit und dem nachgewiesenen Besuch der Weiterbildung ausgestellt.
Mit der Zweiphasenausbildung wird die Grundausbildung (Fahrschule) von Neulenkerinnen und Neulenkern fortgesetzt. Dabei sollen erste praktische Erfahrungen als Lenkerin oder Lenker eines Motorfahrzeuges verarbeitet und das eigene Verhalten im Strassenverkehr überprüft werden.
Zusammen mit spezifisch ausgebildeten Moderatoren lernen sie verstehen, wie heikle Verkehrssituationen oder gar Unfälle entstehen und erleben, erkennen und erarbeiten Sie sich ein sicherheitsförderndes Verhalten.
Dies geschieht im Rahmen von einem Weiterbildungskurse von 7 Stunden.
Der Kurstag muss innerhalb von einem Jahr nach dem Bestehen der Führerprüfung besucht werden.
Infos zur 2 Phasen-Ausbildung www.2phasen.ch
Allgemeine Infos zur Fahrausbildung www.fuehrerausweise.ch
Kursveranstalter ASSR - Antschleuderschule Regensdorf
Kursveranstalter TCS - Hinwil
Kursveranstalter Drive Z - Dübendorf